Verdrängung stoppen
Die Soziale Erhaltungsverordnung ist ein städtebauliches Instrument zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Durch den Erlass solcher Verordnungen sollen städtebauliche Fehlentwicklungen vermieden, die Bewohner erhalten und der Verdrängung von Bewohnern – zum Beispiel durch teure „Luxusmodernisierungen“, die Umnutzung und den Abriss von preiswertem Wohnraum oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen – entgegengewirkt werden. Einfluss auf Miethöhen haben Milieuschutzgebiete hingegen nicht.
Die AG Wohnen möchte die Mieter*innen und Gewerbetreibenden bei einer nachbarschaftlichen Selbstorganisation gegen Verdrängung und ein solidarisches Miteinander von Eigentümern, Mietern und Gewerbetreibend im Kiez unterstützen.
Für 459 sanierte Häuser in den Pankower Sanierungsgebieten wurden in den 1990er Jahren insgesamt ca. 460.095.000 € Fördermittel des Bundes und des Landes Berlin für die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraumes investiert. Nun laufen die an die Förderung gebundene Sozialbindung aus, dadurch ist mit stärkeren Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen für viele Mieter*innen zu rechen.